Informationen und Anleitungen für den Nutzer nach Anhang II des Cyber Resilience Act (CRA) für das Produkt easyKonto Lokal.
Verordnung (EU) 2024/2847 · Cyber Resilience Act
Diese Seite enthält die Informationen und Anleitungen für den Nutzer, die einem Produkt mit digitalen Elementen nach Anhang II der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act, CRA) beizufügen sind. Sie betrifft ausschließlich das Produkt easyKonto Lokal.
easyKonto Lokal ist eine lokal betriebene Java-Bibliothek und damit ein Produkt mit digitalen Elementen im Sinne des CRA. easyKonto Cloud ist demgegenüber ein reiner Cloud-Dienst und fällt nicht in den Anwendungsbereich des CRA.
Die Information wird gemäß Artikel 13 Absatz 18 CRA in deutscher Sprache bereitgestellt, damit sie sowohl von den Nutzern als auch von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde leicht verstanden werden kann. Sie wird ab dem Inverkehrbringen der jeweiligen Version mindestens zehn Jahre lang zugänglich und benutzerfreundlich online gehalten.
Anhang II Nr. 1 · Art. 13 Abs. 16
Hersteller des Produkts easyKonto Lokal im Sinne des CRA ist:
Hersteller (Art. 13 Abs. 16 CRA)
Oliver SiegmarWebsite: www.easykonto.de
Kontakt: Kontaktformular · service (at) easykonto.de
Anbieterkennzeichnung der Website: Impressum.
Anhang II Nr. 2 · Art. 13 Abs. 17
Schwachstellen in easyKonto Lokal können Sie jederzeit an die zentrale Kontaktstelle des Herstellers melden:
Das Konzept für die koordinierte Offenlegung von Schwachstellen (Coordinated Vulnerability Disclosure) – mit Meldeweg, Eingangsbestätigung und Veröffentlichungsablauf – ist in unserer Security Policy beschrieben.
Maschinenlesbare Kontaktdaten finden Sie unter /.well-known/security.txt gemäß RFC 9116.
Anhang II Nr. 3
de.easykonto, Artefakte api und lib (JPMS-Module de.easykonto.api und de.easykonto.lib).
maven.easykonto.de; der Zugang wird im Rahmen der Lizenzierung bereitgestellt.
Anhang II Nr. 4
Die Software prüft IBAN und Kontonummer auf strukturelle und mathematische Korrektheit (insbesondere Format und Prüfziffer) sowie BIC und Bankleitzahl auf Existenz. Diese Prüfungen erfolgen auf Basis der Vorgaben und Datenbanken der jeweils zuständigen Stellen (Nationalbanken bzw. SWIFT). Für die Richtigkeit und Aktualität der von diesen Stellen bereitgestellten Daten übernimmt der Hersteller keine Gewähr. Die Software prüft nicht die tatsächliche Existenz, Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit des Kontos, nicht die Identität oder Authentizität des Kontoinhabers und nicht die wirtschaftliche Bonität. Sie ist weder ein Bestandteil einer Empfänger-Authentifizierung noch einer Identitätsprüfung nach §§ 10 ff. GwG noch eines Zahlungsdienstes i.S.d. ZAG.
easyKonto Lokal arbeitet vollständig offline: Alle Bankdaten sind in den Artefakten eingebettet, im Betrieb werden keine Netzwerkaufrufe durchgeführt. Die zu prüfenden Daten verlassen die Laufzeitumgebung des Nutzers nicht. Die Bibliothek wird in die Anwendung und Infrastruktur des Nutzers (Integrators) eingebunden; für die Sicherheit dieser umgebenden Umgebung – insbesondere für eine aktuelle Java-Laufzeitumgebung und das zeitnahe Einspielen bereitgestellter Aktualisierungen – ist der Nutzer verantwortlich.
Vollständig offline
Im Betrieb finden keine Netzwerkaufrufe statt; alle Bankdaten sind in den Artefakten eingebettet. Die zu prüfenden Daten verlassen die Laufzeitumgebung des Nutzers nicht.
Verifizierbare Lieferkette
Alle Artefakte sind PGP-signiert und über bitgenau reproduzierbare Builds nachvollziehbar; ihre Integrität lässt sich vor dem Einsatz verifizieren.
Software-Stückliste
Für jedes Modul liegt eine Software-Stückliste (CycloneDX 1.6) vor; sie wird mit den Artefakten ausgeliefert (siehe Abschnitt „Software-Stückliste“).
Minimale Angriffsfläche
Außer der Java-Laufzeitumgebung bestehen keine Laufzeit-Abhängigkeiten; die Bibliothek bindet keine Fremdbibliotheken ein. Das hält die Angriffsfläche gering.
Anhang II Nr. 5
Die folgenden Verwendungen gehören ausdrücklich nicht zur Zweckbestimmung von easyKonto Lokal. Ein Einsatz als alleinige Grundlage hierfür wäre eine Fehlanwendung und kann zu erheblichen Cybersicherheits- und Compliance-Risiken führen – etwa zu Fehlüberweisungen, der Umgehung gesetzlicher Sorgfaltspflichten oder unautorisierten Zahlungen. easyKonto Lokal darf daher nicht eingesetzt werden als oder als alleinige Grundlage für:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Die Bibliothek prüft ausschließlich die strukturelle und mathematische Korrektheit sowie die Existenz von BIC und Bankleitzahl (siehe Zweckbestimmung). Sie trifft keine Aussage über die tatsächliche Existenz, Verfügbarkeit oder Inhaberschaft eines Kontos.
Anhang II Nr. 6 · Art. 13 Abs. 20
Die EU-Konformitätserklärung nach Artikel 28 und Anhang V CRA wird im Zuge der Konformitätsbewertung erstellt. Die Internetadresse, unter der die Erklärung abrufbar sein wird, ergänzen wir an dieser Stelle, sobald die Bewertung abgeschlossen ist. Die zugrunde liegende CRA-Pflicht gilt ab dem 11. Dezember 2027.
Anhang II Nr. 7 · Art. 13 Abs. 8
Während des Unterstützungszeitraums behebt der Hersteller bekannt gewordene Schwachstellen. Informationen zu behobenen Schwachstellen werden öffentlich veröffentlicht (siehe Security Policy bzw. doc.easykonto.de). Die zugehörige sicherheitskorrigierte Fassung einer noch im Unterstützungszeitraum befindlichen Version stellt der Hersteller allen Nutzern dieser Version auf Anfrage kostenlos bereit – auch ohne aktiven Lizenzvertrag. Die laufende Aktualisierung der Bankdaten (quartalsweise) sowie neue Funktionsversionen setzen einen aktiven Vertrag voraus und werden über das Maven-Repository bzw. den Kundenbereich bereitgestellt.
Der Unterstützungszeitraum nach Art. 13 Abs. 8 CRA beträgt für jede veröffentlichte Version mindestens fünf Jahre ab ihrem Inverkehrbringen. Das nach dem Lizenzvertrag eingeräumte Nutzungsrecht ist zeitlich unbegrenzt; der Unterstützungszeitraum ist daher von der Laufzeit des Lizenzvertrags unabhängig und reicht über deren Ende hinaus. Sicherheitsaktualisierungen stehen während des gesamten Unterstützungszeitraums zur Verfügung. Das Enddatum des Unterstützungszeitraums einer Version ergibt sich aus ihrem Inverkehrbringen zuzüglich fünf Jahren (mindestens Monat und Jahr) und wird beim Erwerb mitgeteilt.
Anhang II Nr. 8
Ausführliche Anleitungen zur sicheren Installation, zum sicheren Betrieb und zur sicheren Verwendung von easyKonto Lokal stellt der Hersteller in der Produktdokumentation bereit: doc.easykonto.de. Die folgenden Punkte fassen die nach Anhang II Nr. 8 erforderlichen Hinweise zusammen.
Anhang II Nr. 9
Für jedes Modul von easyKonto Lokal stellt der Hersteller eine Software-Stückliste (Software Bill of Materials, SBOM) im Format CycloneDX 1.6 bereit. Sie wird gemeinsam mit den Artefakten über das Maven-Repository ausgeliefert. Einzelheiten zum Abruf enthält die Produktdokumentation.